Wann melde ich mich an?
So früh wie möglich bzw. spätestens bis zur 25. Schwangerschaftswoche! Wir möchten ausreichend Termine einplanen, um Sie individuell und kompetent begleiten zu können.
In welchen Schwangerschaftswochen ist eine außerklinische Geburt möglich?
Der errechnete Geburtstermin ist ein Mittelwert und hilft uns, Ihren Geburtszeitraum (37+0 – 42+0) zu berechnen. In diesen 5 Wochen betreuen wir Sie bei Ihrer außerklinischen Geburt. Ab 40 + 0 werden die Vorsorgeuntersuchungen engmaschiger durchgeführt.
Wer trägt die Kosten?
Alles, was von der Hebamme im Rahmen unserer Hebammengebührenverordnung geleistet wird, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Dies umfasst die Betreuung in der Schwangerschaft, die Geburt und die Wochenbettbetreuung. Für täglich 24 Stunden Rufbereitschaft durch zwei Hebammen, von drei Wochen vor dem Termin, bis spätestens 14 Tage nach dem Termin, fallen 600 Euro Bereitschaftspauschale für Geburtshausgeburten an, für Hausgeburten 700 Euro (freiwillige Wahlleistung). Die Rufbereitschaftspauschale ist für uns Hebammen auf Grund der stark gestiegenen Haftpflichtprämien und Energiekosten die einzige Möglichkeit, das Geburtshaus zu betreiben. Die Rufbereitschaftspauschale wird anteilig von immer mehr Krankenkassen übernommen. Bitte kontaktieren sie ihre Krankenkasse diesbezüglich. Die privaten Kassen sowie manche Beihilfestellen erstatten leider nicht alle Hebammenleistungen – es empfiehlt sich, im Einzelfall genau nachzufragen.
Kommt ein Arzt zur Geburt dazu?
Nein. Nach dem Hebammengesetz dürfen Hebammen physiologische Geburten ohne Anwesenheit eines Arztes begleiten, während Ärzte eine Hebamme hinzuziehen müssen. Zur Unterstützung kommt im mainGeburtshaus jedoch gegen Ende jeder Geburt eine zweite Hebamme dazu. Bei Anzeichen von Unregelmäßigkeiten begleiten wir Sie in die Verlegungsklinik Ihrer Wahl, um die notwendige Überwachung und Weiterbehandlung zu gewährleisten. Nach einer Übergabe an die dortige Hebamme, übernimmt das geburtshilfliche Team der Klinik dann die weitere Verantwortung.
Wie sieht das Notfallmanagement aus?
Eine Hebamme bespricht mit Ihnen im Risikoaufklärungsgespräch (ca. 34. SSW) ganz genau, welche Komplikationen auftreten können und wie im Einzelfall reagiert wird. Dazu gehört das notwendige Notfallmanagement. Wir haben im Geburtshaus Notfallmedikamente und Equipment für Mutter und Kind, Infusionen, Sauerstoff und Beatmungsmasken, um adäquat reagieren zu können. Durch die Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstellen und den nahegelegenen Kliniken, ist eine für Mutter und Kind möglichst sichere Verlegung möglich.
Wie häufig kommt es zu Komplikationen?
In deutschen Geburtshäusern müssen ca. 17% der geplanten Geburtshausgeburten in der Klinik beendet werden. Die allermeisten Verlegungen erfolgen vorsorglich und ohne Zeitdruck. Viele der verlegten Frauen können in der Klinik noch auf normalem Weg gebären. Nur bei etwa 5% ist ein Kaiserschnitt notwendig. Aktuelle Zahlen finden Sie unter www.quag.de/quag/publikationen
Wer darf alles bei der Geburt dabei sein?
Zur Geburt im Geburtshaus können Sie eine Begleitperson mitbringen. Im fortgeschrittenen Geburtsverlauf rufen wir eine zweite Hebamme dazu.
Wird ein routinemäßiger Dammschnitt gemacht?
Nein! Ein routinemäßiger Dammschnitt ist nicht nötig. Bei medizinischer Notwendigkeit führen wir ihn jedoch durch.
Wer näht Geburtsverletzungen?
Die Hebamme näht Verletzungen im Geburtshaus selbst, natürlich mit örtlicher Betäubung und selbst auflösendem Fadenmaterial. Sehr selten kommt es bei einer Geburt zu unübersichtlichen Rissverletzungen, die in der Klinik genäht werden müssen.
Wieviel Zeit verbringt man nach der Geburt im Geburtshaus? Wann geht die Hebamme nach der Hausgeburt nach Hause?
In den ersten zwei bis drei Stunden nach der Geburt muss der Zustand von Mutter und Kind engmaschig kontrolliert werden. Wir geben Ihnen ausreichend Zeit, um sich zu erholen und zu kräftigen und Ihr Kind zu bestaunen. Die Entlassung nach Hause findet erst dann statt, wenn Ihr Zustand stabil ist. Dort werden Sie dann von Ihrer Nachsorgehebamme weiterbetreut. Je nach Kapazität übernehmen auch wir diese Betreuung. Bitte sprechen Sie uns schon während der ersten Termine darauf an.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine außerklinische Geburt?
Es kann in der medizinischen Vorgeschichte der Mutter bzw. im Verlauf der Schwangerschaft oder der Geburt Kriterien geben, die eine Betreuung im Geburtshaus ausschließen. Hier finden Sie einen Auszug einiger dieser Kriterien. Sprechen Sie uns gerne individuell an, wenn Sie unsicher sind ob Sie vom Geburtshaus betreut werden können!
Ausschlusskriterien:
– Mehrlingsschwangerschaft
– Zustand nach Gebärmutterverletzung in einer vorherigen Schwangerschaft (Uterusruptur)
– Zustand nach Kaiserschnitt ohne darauf erfolgte Spontangeburt
– Zustand nach bestimmten Gebärmutteroperationen
– Zustand nach Schulterdystokie bei einer vorangegangenen Geburt
– Zustand nach atonischer Blutung bei einer vorangegangenen Geburt
– Zustand nach operativer/manueller Plazentalösung
– HIV-positive Schwangere
– Nikotin oder Drogenkonsum
– Einnahme von Antidepressiva oder anderen Medikamenten (ggf. abklären)
– insulinpflichtiger Diabetes
– Frauen mit einer Hepatitiserkrankung
– Geburt oder Blasensprung vor 37+0 Schwangerschaftswochen/keine Geburt nach 42+0
– Mutterkuchen sitzt vor dem Muttermund
– HES, HELLP-Syndrom (sog. Schwangerschaftsvergiftung)
– Thrombose in dieser Schwangerschaft
– Querlage des Kindes oder Beckenendlage
– BMI der Mutter >35
Wir erlauben uns außerdem bei weiteren, hier nicht aufgeführten Gründen, eine Betreuung abzulehnen. Nur dadurch können wir für Sie und Ihr Kind ein sichere Arbeit gewährleisten.