Gibt es Ausschlusskriterien für eine außerklinische Geburt?

Es kann in der medizinischen Vorgeschichte der Mutter bzw. im Verlauf der Schwangerschaft oder der Geburt Kriterien geben, die eine Betreuung im Geburtshaus ausschließen. Hier finden Sie einen Auszug einiger dieser Kriterien. Sprechen Sie uns gerne individuell an, wenn Sie unsicher sind ob Sie vom Geburtshaus betreut werden können!

Ausschlusskriterien:

-Mehrlingsschwangerschaft

– Zustand nach Gebärmutterverletzung in einer vorherigen Schwangerschaft (Uterusruptur)

– Zustand nach Kaiserschnitt ohne darauf erfolgte Spontangeburt

– Zustand nach bestimmten Gebärmutteroperationen

– Zustand nach Schulterdystokie bei einer vorangegangenen Geburt

– Zustand nach atonischer Blutung bei einer vorangegangenen Geburt

– HIV-positive Schwangere

– Drogenabhängigkeit

-Einnahme von Antidepressiva oder anderen Medikamenten (bitte vor Infoabendteilnahme ggf. abklären)

– insulinpflichtiger Diabetes

– Frauen mit einer Hepatitiserkrankung

– Geburt oder Blasensprung vor 37+0 Schwangerschaftswochen/keine Geburt nach 42+0

– Mutterkuchen sitzt vor dem Muttermund

– HES, HELLP-Syndrom (sog. Schwangerschaftsvergiftung)

– Thrombose in dieser Schwangerschaft

– Querlage des Kindes oder Beckenendlage

– BMI der Mutter >35

Wir erlauben uns außerdem bei weiteren, hier nicht aufgeführten Gründen, eine Betreuung abzulehnen. Nur dadurch können wir für Sie und Ihr Kind ein sichere Arbeit gewährleisten.